Unverfallbare Anwartschaften
Wir bescheinigen und administrieren Ansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis bei einem unserer Mitgliedsunternehmen entstehen und nicht direkt zu einer Leistung führen.
Diese unverfallbaren Ansprüche werden erst mit Eintritt des Versorgungsfalles (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Rente), im Rahmen der jeweiligen Versorgungsordnung, endgültig gerechnet und zur Abrechnung gebracht.