Aktuelles und Regelmäßige Fragen
Wissenswerte Informationen zu aktuellen Themen sowie Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen rund um die Versorgungs- und Unterstützungsleistungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Wissenswerte Informationen zu aktuellen Themen sowie Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen rund um die Versorgungs- und Unterstützungsleistungen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Aktuelles
Betriebsrenten sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass im Falle einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.
Erhöhung des Krankenkassenbeitrages
Zum 01.01.2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz nun bei 17,1% liegt. Die genaue Höhe des Zusatzbeitrages variiert je nach Krankenkasse. Für unsere Betriebsrente wird diese Änderung per Gesetz erst zum 01.03.2025 wirksam. Somit wird sich voraussichtlich Ihr Auszahlungsbetrag ab Ende März verringern.
Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist bereits zum 01.01.2025 von 3,4% auf 3,6% gestiegen. Für kinderlose Versicherte kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu (4,2%).
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt hier.
Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden in der Pflegeversicherung entlastet. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vor. Pflichtige in der Pflegeversicherung mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzprozentpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Es gelten aktuell folgende Beitragssätze:
Kinder | Beitragssatz |
Mitglieder ohne Kinder | = 4,20% |
Mitglieder mit 1 Kind
(Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) |
= 3,60% |
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren | = 3,35% |
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren | = 3,10% |
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren | = 2,85% |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren | = 2,60% |
Wenn Sie kinderlos oder Ihre Kinder bereits älter als 25 Jahre alt sind, müssen Sie nichts weiter tun. Diese Daten liegen uns bereits vor und werden bei der Höhe der Pflegeversicherungsbeiträge entsprechend berücksichtigt.
Sind Sie privat pflegeversichert, müssen Sie ebenfalls nichts weiter tun.
Sind Sie gesetzlich pflegeversichert und haben Sie zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren und möchten von den geringeren Beitragssätzen profitieren, benötigen wir Ihre Unterstützung in Form von Angaben über die Anzahl und das Alter Ihrer Kinder, damit für Sie bei der Entgeltabrechnung der richtige Beitragssatz zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden kann. Benutzen Sie hierfür das Formular zur „Freiwilligen Selbstauskunft PUEG“.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche von Ihnen gemachten Angaben freiwillig sind. Sie sind nicht verpflichtet Angaben zu Ihrem Familienstatus zu machen. Ebenfalls bitten wir Sie zu beachten, dass wir als Zahlstelle für Falschangaben keine Haftung übernehmen. Sollten Sie über die in der freiwilligen Selbstauskunft Falschangaben machen, haften Sie als Betroffener.
Jedes Jahr benötigen wir von unseren Rentnern/innen, welche ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, eine Lebensbescheinigung. Die Lebensbescheinigungen werden immer im Januar 2025 an die uns bekannte Adresse versendet. Diese können aber bereits selbst ab November 2024 bei dem Foveruka e.V. eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt hier (Download)
Ein blanko Formular der Lebensbescheinigung, das von einer amtlichen Stelle bestätigt werden muss, finden Sie hier. Wenn Sie in der Türkei Ihren Wohnsitz haben, akzeptieren wir auch eine „nüfüs kayit örnegi“.
Wir haben in unseren Büros keine allgemeinen Öffnungs- bzw. Besuchszeiten. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam Ihr Anliegen per E-Mail oder telefonisch. Bei zwingend notwendigen Anliegen bitten wir um eine Terminvereinbarung vor Ort.
Terminabstimmungen können über das zentrale Postfach [email protected] oder unmittelbar über den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
Der Versand / Druck des @ Ford Magazin wurde Ende 2022 eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Ford-Werke GmbH für einen Pensionärs-Newsletter anzumelden. Hierfür nutzen Sie bitte folgenden externen Link: retirees.fordmedia.eu
Warum haben sich meine gesetzlichen Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung geändert?
Wenn sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag verändern sollte, erhalten wir von Ihrer Krankenkasse elektronisch eine Meldung mit Beginn und Höhe des neuen Beitrages. Zur nächstmöglichen Abrechnung wird der neue Beitrag berücksichtigt.
Zum 01.01.2025 wurden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erneut erhöht. Der allgemeine Beitragssatz für die Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 %. Für jede Krankenkasse wird darauf noch ein eigener individueller Beitragssatz berechnet. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die Krankenversicherung wurde um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr angehoben (2025: 17,1%).
Für unsere Betriebsrente wird diese Änderung per Gesetz erst zum 01.03.2025 wirksam.
Für die Pflegeversicherung gilt nun für Eltern ohne Kind ein Prozentsatz von 4,2%. Für Eltern mit Elterneigenschaft beträgt dieser nun 3,6%. Eltern mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren werden entlastet (Senkung Beitragssatz ab 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Prozent). Der Abschlag gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Wichtig:
Bitte senden Sie uns keine Nachweise, wie z.B. Geburtsurkunden für die Elterneigenschaft bzw. Nachweis für Kinder unter 25 Jahren zu. Benutzen Sie hierfür das Formular zur „Freiwilligen Selbstauskunft PUEG“.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt (LINK) entnehmen.
Betriebsrentenanpassungen
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des § 16 Abs. 1 BetrAVG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, alle drei volle Jahre eine „Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen“. Sie erhalten eine schriftliche Information über die Anpassungsprüfung von Ihrem vormaligen Arbeitgeber, zum Beispiel der Ford-Werke GmbH, in der Regel im dritten Quartal Ihres individuellen 3-Jahres Turnus. Sollte eine Anpassung Ihrer Betriebsrente umgesetzt werden, erfolgt dies automatisch ggf. rückwirkend.
Warum habe ich keine Betriebsrente erhalten?
Falls Sie feststellen, dass Ihnen keine Betriebsente überwiesen wurde, kann dies verschiedene Gründe haben:
1. Wir haben die Auszahlung vorübergehend eingestellt, da Ihre Post mehrmals an uns als unzustellbar zurückgesendet wurde. Vermutlich liegt uns Ihre aktuelle Anschrift nicht vor. Bitte teilen Sie uns zur Wiederaufnahme der Zahlung Ihre aktuelle Anschrift mit. Um uns Ihre neue Adresse zu melden, füllen Sie bitte folgendes Formular aus oder senden uns eine aktuelle Meldebescheinigung zu.
2. Wir konnten keine Überweisung veranlassen, da Ihr Bankkonto aufgelöst wurde. Bitte prüfen Sie, ob uns bereits Ihre neue Bankverbindung (mit Angabe der IBAN Nr. und persönlicher Unterschrift) schriftlich mitgeteilt wurde. Um uns Ihre neue Bankverbindung zu melden, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
3. Wenn Sie Ihren Hauptsitz im Ausland haben, benötigen wir einen jährlichen Lebensnachweis bis Ende Februar. Bitte senden Sie uns als Nachweis eine Lebensbescheinigung zur Wiederaufnahme der Zahlung zu. Das Formular zur Lebenbescheinigung finden Sie unter folgendem Link in verschiedenen Sprachen.
Wann muss ich meinen Rentenbescheid einreichen?
Bitte reichen Sie uns eine Kopie jeder Seite Ihres Rentenbescheides inklusive aller Anlagen (ca. 20-25 Seiten) unverzüglich nach Erhalt ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie zum Monatsende des Rentenbeginns eine schriftliche Information.
Beantragung der Betriebsrente
Das Leistungsantrags-Formular finden Sie hier.
Beantragung von Betriebsrentenleistungen (UVA)
Wenn Sie vor Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen ausscheiden, bleibt Ihnen eine unverfallbare Anwartschaft Ihrer betrieblichen Altersversorgung erhalten, wenn die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierüber erhalten Sie nach Ihrem Ausscheiden eine entsprechende Mitteilung von uns.
Um einen Leistungsantrag auf Betriebsrente aus unverfallbarer Anwartschaft zu stellen, füllen Sie bitte folgendes Formular (Download) aus.
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit den aufgeführten Unterlagen vor Eintritt des Versorgungsfalls ein. Sollten Ihnen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, reichen Sie uns diese bitte nach.
Wie ändere ich meine Kontoverbindung?
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Kontoverbindung schriftlich und eigenhändig unterschrieben mit. Um uns Ihre neue Bankverbindung zu melden, füllen Sie bitte folgendes Formular (Download) aus. Geben Sie bitte an, ab wann die Bankverbindung gültig wird.
Wann erhalte ich eine Entgeltabrechnung?
Sie erhalten zukünftig Entgeltabrechnungen nur dann automatisch, wenn sich der Auszahlungsbetrag gegenüber dem Vormonat um mindestens 10,00 € signifikant verändert. Sollten Sie für Ihre Unterlagen eine Entgeltabrechnung benötigen, können Sie diese jederzeit unter Angabe Ihrer Betriebsrentennummer und dem Abrechnungsmonat per Telefon oder E-Mail [email protected] anfordern.
Wie ändere ich meine Adresse?
Bei Umzügen sind Sie dazu verpflichtet uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Um uns Ihre neue Adresse zu melden, füllen Sie bitte folgendes Formular (Download) aus oder senden uns eine aktuelle Meldebescheinigung.
Diese kann per E-Mail, Fax oder auf postalischem Wege uns zugesendet werden. Wir weisen darauf hin, dass wir keine automatische Adressänderung von anderen Stellen (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) erhalten.
Was muss ich im Sterbefall tun?
Der Verlust eines Angehörigen, ist ein sehr schmerzliches Ereignis. Um Ihnen möglichst schnell helfen zu können, haben wir für Sie alle relevanten Informationen für Hinterbliebene im Merkblatt: „Informationen für Hinterbliebene“ (Download) zusammengefasst.
Versorgungsausgleich
Bei einer Ehescheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Eheleuten gemäß des Halbteilungsgrundsatzes aufzuteilen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersversorgung zählen dazu auch die Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung. Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009, mit Wirkung ab dem 01.09.2009 und durch das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts, welches am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, haben sich durch das Versorgungsausgleichsgesetz wesentliche Änderungen zum damaligen Recht ergeben. Essenz der gesetzlichen Regelung ist, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte ein eigenes Anrecht, im Rahmen der internen Teilung, im Versorgungssystem der ausgleichspflichtigen Person erwirbt. Im Recht vor 2009 wurde in der Regel ein Anrecht erst bei Renteneintritt im schuldrechtlichen Ausgleich eingerichtet.
Was muss ich als Betreuer / Bevollmächtigter beachten?
Im Fall einer Betreuung oder Bevollmächtigung benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Vollmacht/Bestellung. Teilen Sie uns jede Änderung der Anschrift sowie der Bankverbindung schriftlich und unterschrieben mit. Bedenken Sie, dass wir bei Post- oder Zahlungsrückläufern die Bezüge vorläufig einstellen. Wir weisen darauf hin, dass wir trotz Vollmacht/Bestellung auch immer die aktuelle Wohnanschrift des Rentners / der Rentnerin benötigen. Dies gilt auch für den/die Betreuer/in.
Wenn Ihr Betreuungsverhältnis oder die Vollmacht endet, informieren Sie uns bitte hierüber unverzüglich. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt (Download) entnehmen.
Ich habe meinen Werksrentenausweis verloren. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie uns den Verlust Ihres Werksrentenausweis unter Angabe Ihrer Foveruka Personalnummer. Daraufhin veranlassen wir die Erstellung eines neuen Werksrentenausweis für Sie. Der neue Ausweis wird Ihnen einige Wochen später per Post zugeschickt.
Was muss ich tun wenn ich meinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlege?
Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn sie nicht in Deutschland ausgezahlt wird. Wenn weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (183-Tage-Regelung) in Deutschland ist, unterliegen die Bezüge der sogenannten beschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland und werden zunächst nach Steuerklasse 6 versteuert. Mit vielen Staaten hat Deutschland Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, sog. Doppelbesteuerungsabkommen, abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, wie, wo und in welcher Höhe Einkünfte aus Deutschland zu versteuern sind und vermeiden so eine Doppelbesteuerung.
Sie haben die Möglichkeit, eine günstigere Steuerklasse bzw. die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zu beantragen. Der Antrag muss beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eingereicht werden. Dort erfolgt die Klärung der Steuerpflicht und wird entsprechend bescheinigt. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung befristet ausgestellt wird. Zur Vereinfachung des Folgeprozesses beantragen wir jährlich in Form einer Sammelbescheinigung beim zuständigen Finanzamt die Fortführung der von Ihnen beantragten Bescheinigung. In Einzelfällen ist diese Vereinfachung nicht möglich und bedarf einer erneuten Beantragung Ihrerseits. Bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Land, oder erstmaligen Verzug ins Ausland ist grundsätzlich ein Antrag beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt unter folgendem Link (Download).
Ich habe eine Frage zu meiner Hausrat-, Haftpflichtversicherung, Private Krankenversicherung etc.
Versicherungen (z.B. Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung), die Sie hausintern über die Ford-Versicherungs-Vermittlung GmbH (FVV) abgeschlossen haben, werden von uns aufgrund einer monatlich aktualisierten Information von Ihrer Betriebsrente einbehalten und an Ihren Versicherungspartner abgeführt.
Bei inhaltlichen Fragen zu Beiträgen und/oder Vertragsänderungen wenden Sie sich bitte direkt an die FVV (Tel. 0221-90-12200 oder unter www.fvv.de).
Bitte beachten Sie, dass bei neu aufgenommenen Betriebsrentnern der Einzug der Beiträge für Versicherungen erfahrungsgemäß um einen Monat verzögert rückwirkend abgerechnet wird.
Freibeträge Lohnsteuer
Lohnsteuerfreibeträge und Hinzurechnungsbeträge werden von den Finanzämtern i.d.R. nur befristet vergeben und elektronisch über das ELStAM-Verfahren an unsere Abrechnungssysteme gemeldet.
Für die Beantragung und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wann erhalte ich die jährliche Lohnsteuerbescheinigung?
Die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen werden ab Mitte März automatisch per Post an Sie versendet. Eine frühere Erstellung ist leider abrechnungstechnisch nicht möglich! Sollten Sie bis Ende März keine Steuerbescheinigung erhalten haben, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Leasecar-Steuerbescheinigung
Die Erstellung und Versendung einer Leasecar-Steuerbescheinigung erfolgt im laufenden Monat März. Sollten Sie bis Ende März keine Bescheinigung per Post erhalten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrers Namens und Ihrer Betriebsrenten-Personalnummer. Die Leasecar-Steuerbescheinigung wird Ihnen einige Tage später per Post zugesendet.
Wann wird die Lebensbescheinigung versendet und bis wann muss Sie zurück sein?
Die jährlichen Lebensnachweise werden in Novenber / Dezember versendet und müssen bis Ende Februar bei uns eingehen. Das Formular zur Lebenbescheinigung finden Sie unter folgendem Link in verschiedenen Sprachen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt (LINK) entnehmen.
Ist mein versendeter Rentenbescheid eingegangen?
Sofern Sie den Rentenbescheid an unsere E-Mail-Adresse gesendet haben, erhalten Sie automatisch eine E-Mail-Bestätigung hierzu.
Bei postalischer Zusendung des Rentenbescheides, erhalten Sie eine Bestätigung erst nach erfolgter Bearbeitung zum Monatsende im Aufnahmemonat.
Ich bin mit einem Abfindungsprogramm ab Alter 50 bis 54 ("SVR") ausgeschieden und habe einen Betriebsrentenanspruch ab dem Folgemonat nach Vollendung des 55. Lebensjahres erworben. Was muss ich zur Beantragung meiner Betriebsrente tun?
Bitte reichen Sie frühestens 3 Monate vor Beginn der Betriebsrentenzahlung den Antrag auf Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung bei uns ein. Zur Antragstellung, füllen Sie bitte folgendes Formular (Download) aus und senden dieses mit den im Formular aufgeführten Unterlagen ein.
Wann erhalte ich meine Unterlagen über die Betriebsrente als Neurentner?
Sie erhalten Ihre Unterlagen bei Betriebsrentenbeginn zum Monatsende Ihrer Verrentung, diese werden in der letzten Woche des Monats auf dem Postweg an Sie verschickt.
Wann bekomme ich einen Werksrentenausweis und die neue Betriebsrentennummer?
Ein Werksrentenausweis mit Ihrer neuen Betriebsrentennummer ist in den Unterlagen enthalten, die Sie zusammen mit Ihrem Zugangsschreiben bei Betriebsrentenbeginn zum Monatsende per Post erhalten.
Versorgungsbescheinigung (Aktive Beschäftigte im Pensionsplan 14)
Aktive Beschäftigte im Pensionsplan (ab 03_2006), erhalten einmal jährlich eine Versorgungsbescheinigung per Post an die Wohnadresse gesendet. Zusätzlich können die Informationen auch in der Ford-Vorsorge-APP abgerufen werden. Zur erstmaligen Einrichtung in dieser APP, wenden Sie sich bitte an die Ford-Versicherungs-Vermittlung (FVV) Tel. 0221 90 12200.
Beantragung / Abfrage der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
Leistungsbeantragende Personen, die nicht über eine Steueridentifikationsnummer verfügen oder diese nicht bekannt ist, finden in diesem Merkblatt weitere Informationen zur Beantragung / Abfrage.
Zur Erbringung von Leistung benötigen wir zwingend eine Steuer-ID. Ohne diese ist keine Zahlungsaufnahme möglich.