Unterstützung (Beihilfen und Darlehn)

Neben der Zahlung und Administration von Betriebsrenten ist der satzungsgemäße Zweck des FOVERUKA e.V. zudem, den Begünstigten der Trägerunternehmen in Fällen der Not Unterstützungen in Form von Beihilfen oder Darlehn zu gewähren. Hierzu tritt nach Antragstellung eine Kommission gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied und einem Geschäftsführer des Vereins zusammen, um über die Notlagen und die Unterstützungen zu beraten und zu entscheiden.

Alle zu gewährenden Unterstützungen sind in ihrer Höhe begrenzt und überschreiten keinesfalls die steuerlichen Höchstgrenzen.

Antragsformulare sind unter schriftlicher Darlegung der Antragsgründe beim FOVERUKA e.V. zu beziehen.